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Beitragsordnung des felidae Kleintierschutzvereins am Rosengarten e.V. in Halle (Saale)

Die Mitgliedschaft ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen. Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Beitragsordnung beschlossen:

l. Höhe des Beitrages

Der Beitrag beträgt
für „natürliche“ Mitglieder 30,00 €/Jahr
und deren ermäßigter Beitrag wurde mit  15,00 €/Jahr festgelegt.
Für juristische Personen sind 60,00 €/Jahr zu zahlen.

 

2. Zahlungsmodus

Die Beiträge können wie folgt gesplittet - in Form von Raten - entrichtet werden:

als: normal ermäßigt
Monatsbeitrag 2,50 €/Monat 1,25 €/Monat
Quartalsbeitrag 7,50 €/Quartal 3,75 €/Quartal

 

3. Ermäßigungen

Ermäßigungen können auf Antrag durch den Vorstand für nachstehende Fälle gewährt werden: Für Schüler/Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Personen mit anders begründetem, besonders niedrigem Einkommen.

4. Fälligkeit des Beitrages

Der Jahresbeitrag wird bei Neueintritt im Folgejahr bis zum l. April fällig. Er kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung sowie bar gegen Quittung entrichtet werden. Juristische Personen als Mitglieder erhalten jeweils zu Beginn des Folgejahres eine Quittung. Bei den gesplitteten Beiträgen wird der Beitrag jeweils 10 Tage nach Monatsende bzw. Quartalsende fällig.

5. Spenden

Zusätzlich zu den Jahresbeiträgen können durch die Mitglieder gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung Sach- und Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbracht werden.

 

Halle, den ......... 2002

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