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Die Mitgliedschaft ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen. Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Beitragsordnung beschlossen:
| für natürliche Mitglieder | 30,00 €/Jahr |
| und deren ermäßigter Beitrag wurde mit | 15,00 €/Jahr festgelegt. |
| Für juristische Personen sind | 60,00 €/Jahr zu zahlen. |
Die Beiträge können wie folgt gesplittet - in Form von Raten - entrichtet werden:
| als: | normal | ermäßigt |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | 2,50 €/Monat | 1,25 €/Monat |
| Quartalsbeitrag | 7,50 €/Quartal | 3,75 €/Quartal |
Ermäßigungen können auf Antrag durch den Vorstand für nachstehende Fälle gewährt werden: Für Schüler/Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Personen mit anders begründetem, besonders niedrigem Einkommen.
Der Jahresbeitrag wird bei Neueintritt im Folgejahr bis zum l. April fällig. Er kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung sowie bar gegen Quittung entrichtet werden. Juristische Personen als Mitglieder erhalten jeweils zu Beginn des Folgejahres eine Quittung. Bei den gesplitteten Beiträgen wird der Beitrag jeweils 10 Tage nach Monatsende bzw. Quartalsende fällig.
Zusätzlich zu den Jahresbeiträgen können durch die Mitglieder gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung Sach- und Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbracht werden.
Halle, den ......... 2002
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